Gleichbehandlung von Religionen
9. September 2007 von kp
via faz.net
Darf der Staat die eine Religion besser behandeln als die andere?
Die Juristen Karl-Heinz Ladeur und Ino Augsberg sind unter anderem dieser Frage in ihrer Studie “Toleranz - Religion - Recht”. Die Herausforderung des “neutralen” Staates durch neue Formen von Religiosität in der postmodernen Gesellschaft nachgegangen.
In seiner Rezension “Grenzen der Neutralität” setzt sich Gerd Roellecke auf faz.net mit diesem Buch auseinander:
Der Staat darf den Beitrag einer Religion zur Kultur und ihre Orientierungsleistungen in dieser konkreten Gesellschaft berücksichtigen. “Wenn man unterstellen würde, in einem Land sei die Belletristik stark von einer bestimmten Religion geprägt, so muss sich dies notwendigerweise auch im Literaturunterricht niederschlagen. (. . .) Hier legt sich ein Vergleich mit dem Grundsatz der gewichteten Gleichbehandlung der Parteien im Parteienrecht nahe: Parteien werden in der Darstellung im öffentlich-rechtlichen Fernsehen bei der Vergabe von Sendezeiten für Wahlkampfzwecke nicht formal gleich behandelt, sondern es wird ihnen Wahlsendezeit entsprechend ihrem Gewicht in der Öffentlichkeit zugeteilt. Ähnliches muss auch für die Bemessung des zulässigen Einflusses religiöser Inhalte auf den Unterricht in öffentlichen Schulen gelten.”