Petition gegen Religionsunterricht an öffentlichen Schulen
22. September 2007 von kp
Beim Deutschen Bundestag wurde am 7. September 2007 eine Petition gegen den Religionsunterricht an öffentlichen Schulen eingereicht.
Der Petent bittet den Deutschen Bundestag, die Streichung des Artikels 7 Abs. 3 Grundgesetz (GG) zu beschließen.
Begründung:
GG Artikel 7(3) lautet:
„Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnis-freien Schulen ordentliches Lehrfach. Unbeschadet des staatlichen Aufsichtsrechtes wird der Religionsunterricht in Übereinstimmung mit den Grundsätzen der Religionsgemeinschaften erteilt. Kein Lehrer darf gegen seinen Willen verpflichtet werden, Religionsunterricht zu erteilen.“
In der Praxis führt der Artikel 7(3) zur Aufspaltung der Klassenverbände nach Konfessionen, Religionen und Weltanschauungen. Dies widerspricht der Offenheit für eine Vielfalt der Meinungen und Auffassungen, die konstitutive Voraussetzung einer öffentlichen Schule in einem freiheitlich-demokratischen Gemeinwesen sind. (…)
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