Scientology: Keine anderen Maßstäbe als bei anderen Religionen anlegen
26. September 2007 von kp
Diese Meinung vertritt der Religionswissenschaftler Hubert Seiwert schon lange. Dass man das auch anders sehen kann ist angesichts des seit Jahrzehnten brisanten Themas und Streits rund um Scientology klar. Eigentlich sind auch diesbezüglich alle Argumente ausgetauscht, weswegen man sich schon die Frage stellen kann, welche neuen Erkenntnisse die Sendung “Menschen bei Maischberger”Scientology: Wie gefährlich ist die Psychosekte? gebracht hat.
Beckstein und Caberta unterstrichen die Gefährlichkeit von Scientology für den deutschen Staat und vor allem Caberta argumentierte, dass Scientology mitnichten eine Religion sei, sondern “Kirche als Tarnung” immer dann benutzten, wenn sie in einem Land Probleme bekämen. Caberta sprach sich entsprechend für ein Verbot, der vom Verfassungsschutz beobachteten Scientology aus.
Jürgen Fliege und der Religionswissenschaftler Hubert Seiwert sahen dies anders und konnten nach einem längerem Monolog Cabertas auch ihre Position deutlich machen.
Jürgen Fliege sprach nach der Darstellung der ehemaligen Scientologen Gaby und Werner Hubeny über deren Einstieg und Gründe für ihre 9-jährige Mitgliedschaft bei Scientology, die religiösen Aspekte der Schilderung an. Nicht ohne durch Caberta mit den Worten “Jetzt halten Sie mal für zwei Minuten den Mund” unterbrochen zu werden.
Seiwert betonte ” Wir müssen aufhören, andere Maßstäbe anzusetzen als bei anderen Religionen“. “Scientologen sind keine willenlose Zombies” und eine Unterwanderung durch Scientology könne er nicht erkennen.
Den Beweis für die Unterwanderung von Politik und Wirtschaft blieben Caberta und auch Beckstein uns an dem Abend schuldig. Auf die Frage Maischbergers, ob denn konkrete Fälle der Unterwanderung der Wirtschaft und der politischen Ebenen bekannt seien - eigentlich eine Frage, die man problemlos mit Ja oder Nein beantworten kann – hieß es sinngemäß, dass es der Aufklärung zu verdanken sei, dass Scientology mit “ihren Werbeaktivitäten bei Wirtschaftsbossen keinen Erfolg gehabt hätten”. Die Antwort lautete also eigentlich: Nein. Nein es gibt keine konkreten Fälle?!
Der Religionswissenschaftler Seiwert war der einzige in der Runde, der konkrete Zahlen bezüglich Mitgliedschaft und Fluktuation nannte. Nach Seiwert gibt es 5000 bis 6000 Scientologen in Deutschland. Scientology habe eine große Fluktuation und 80 Prozent der Mitglieder seien nach zwei Jahren wieder draußen.
Interessant war der Hinweis Seiwerts auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgericht aus dem Jahr 2005 unter Verweis auf Art. 4 GG (Religionsfreiheit). Auch wenn dieses Urteil zwei Jahre alt ist, lohnt ein Blick darauf.
In dem Rechtsstreit ging es um die folgende von Frau Caberta entwickelte Technologie-Erklärung, von scientologischer Seite “Sektenfilter” genannt:
Ich, die / der Unterzeichnende erkläre,
- dass ich bzw. mein Unternehmen nicht nach der Technologie von L. Ron Hubbard arbeite / arbeitet,
- dass weder ich noch meine Mitarbeiter nach der Technologie von L. Ron Hubbard geschult werde / werden bzw. keine Kurse und / oder Seminare nach der Technologie von L. Ron Hubbard besuche / besuchen und
- dass ich die Technologie von L. Ron Hubbard zur Führung meines Unternehmens (zur Durchführung meiner Seminare) ablehne.
Quelle: Hamburg.de – Meldungen vom Mai 2000
Diese Technologie-Erklärung wurde von Caberta bzw. der Arbeitsgruppe Scientology an Unternehmen verteilt.
Gegen die Technologie-Erklärung wehrte sich eine Scientologin (Inhaberin eines Wickelstudios) erfolgreich vor dem Bundesverwaltungsgericht nachdem sie sich gegenüber einem Zulieferer weigerte die Erklärung abzugeben und dieser daraufhin die Geschäftskontakte mit ihr abbrach.
Das Verfahren ging durch mehrere Instanzen. Das Bundesverwaltungsgericht schließlich urteilte(PDF):
Die Beklagte (Stadt Hamburg) hat durch hoheitliches Handeln die Klägerin in der Freiheit des religiösen oder weltanschaulichen Bekenntnisses beeinträchtigt.
a) Die Klägerin ist durch die Verwendung der Schutzerklärung in ihrer Religions- oder Weltanschauungsfreiheit beeinträchtigt worden. Durch die Verwendung der Schutzerklärung hat ihr Geschäftspartner, der Hersteller des von ihr weiter veräußerten Vitaminkonzentrats, sie als Anhängerin der Scientology “enttarnt” und hieran anknüpfend die Geschäftsbeziehung abgebrochen. Der Abbruch der Geschäftsbeziehungen beeinträchtigt die Religions- und Weltanschauungsfreiheit.
Der Streit um Scientology, der nun bereits seit über 15 Jahren Presse und Gerichte gleichermaßen beschäftigt, wird sicherlich in neue gerichtliche Runden gehen und auch den Verfassungsschutz weiter beschäftigen. Die Hamburger Verbotspläne stoßen jedoch auf Skepsis berichtet die Welt.
Einen weiteren Artikel über die gestrige Talkshow findet sich übrigens ebenfalls auf der Welt mit dem Titel “Scientology und das endlose Predigen” und der Spiegel berichtet unter dem Titel “Eine Reise in andere Leben“.
