Müssen Krankenkassen aus Glaubensgründen Hubschraubertransporte genehmigen?
26. Oktober 2007 von kp
via LifePR
Eine Krankenkasse übernimmt nach § 60 Abs 1 SGB V “Fahrkosten” - auch Hubschraubertransporte nur, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse “notwendig” sind. Streitig ist, ob auch die Kosten dafür übernommen werden müssen, dass ein Patient von einem Krankenhaus in ein anderes verlegt wird, um ihn unter Wahrung seiner religiösen Bedürfnisse behandeln zu können.
Der Kläger lehnt es als Angehöriger der Glaubensgemeinschaft der Zeugen Jehovas ab, (Fremd )Blutinfusionen zu erhalten. Am 14. April 2002 kam er wegen akut aufgetretener Schmerzen im Brustraum in das Klinikum Augsburg. Die Ärzte hielten eine Herz-Notfalloperation für erforderlich, aber für undurchführbar, weil der Kläger einer Gabe von (Fremd )Blutprodukten nicht zustimmte. Anders als das Klinikum Großhadern (München) war das Klinikum Fulda bereit, eine Operation auch ohne solche Transfusionen durchzuführen.