Schulverweigerung: Paderborner Baptisten verlieren vor Bundesgerichtshof
17. November 2007 von kp
Die Zahl christlicher Schulverweigerer in Deutschland wächst. Allein Sachsen sind derzeit zwölf Verfahren zum Entzug des Sorgerechts und 14 Zwangsgeldverfahren gegen Eltern eingeleitet, die ihre Kinder aus christlich-religiösen Gründen zu Hause unterrichten. Informationen dazu auch in diesem Blog unter Schule ohne Gott - christliche Schulverweigerer in die Deutschland.
Ähnliche gelagerte Fälle gibt es in vielen Bundesländern, so auch in Nordrhein-Westfalen.
Im Kreis Paderborn gehen derzeit 15 Kinder aus christlich-religiösen Gründen nicht in die Schule. Die Eltern gehören einer Evangeliums-Christen-Baptisten-Gemeinde an und weigern sich teilweise seit mehreren Jahren ihre Kinder in eine staatliche Schule zu schicken.
Einem Elternpaar wurde im September 2007 vom Paderborner Familiengericht das Sorgerecht für alle Angelegenheiten, die die Schule betreffen und das Aufenthaltsbestimmungsrecht für zwei Kinder entzogen. Die Eltern wandten sich - nachdem sie bereits vor dem Oberlandesgericht gescheitert waren - an den Bundesgerichtshof und unterlagen dort ebenfalls.
Am Freitag (16.11.2007) entschied der Bundesgerichtshof:
(…) Die beharrliche Weigerung der Eltern, ihre Kinder der öffentlichen Grundschule oder einer anerkannten Ersatzschule zuzuführen, (…) (stellt nach Auffassung des Bundesgerichtshofs) (…) Missbrauch der elterlichen Sorge dar. Eltern sind auch dann nicht berechtigt, ihre Kinder der Schulpflicht zu entziehen, wenn einzelne Lehrinhalte oder –methoden der Schule ihren Glaubensüberzeugungen entgegenstehen. Dies gilt jedenfalls so lange, als der Staat seinem Erziehungsauftrag im Sinne des Grundgesetzes verantwortungsvoll nachkommt. Gegenteiliges sei hier nicht der Fall. Der teilweise Entzug der elterlichen Sorge und die Anordnung der Pflegschaft seien im Grundsatz geeignet und auch verhältnismäßig, dem Missbrauch der elterlichen Sorge entgegenzuwirken. Insoweit hat der Bundesgerichtshof die Rechtsbeschwerde der Eltern deshalb als unbegründet zurückgewiesen.
- Pressemitteilung weiter lesen beim Bundesgerichtshof
- Bericht bei Spiegel-Online: Baptisten-Eltern verlieren Sorgerecht
- In diesem Blog: Schule ohne Gott - Christliche Schulverweigerer in Deutschland
Es ist ziemlich traurig, seine Kinder nicht zur Schule zu schicken. Geschieht dies aus religiösen Gründen, so geht es meinst um die Schöfungslehre bzw. die in der Schule gelehrte Evolutionstheorie. Meistens wenden sich diese Gemeinden auch generell gegen den Sexualkundeunterricht im Rahmen der Biologie.
Es bleibt nur die Frage, wem so ein Verhalten hilft. Die meisten Eltern denken wohl, ihren Kindern damit einen Gefallen zu tun und sie vor den Verwerflichkeiten unserer Gesellschaft zu bewahren. Viel wahrscheinlicher ist es jedoch, dass aus diesen jungen Menschen irgendwann verblendete Fanatiker werden, die nur ihren Glauben kennen und keine anderen Werte respektieren…
Dies soltlen Eltern bedenken, wenn sie sich entschließen, ihrem Nachwuchs das staatliche Bildungssystem vorzuenthalten. Außerdem steht es jedem frei, der mit dem deutschen Bildungssystem nicht zufrieden ist, sich ein anderes Land mit einem anderen System zu suchen. Meistens sind diese Leute jedoch mit den Sozialleistungen unseres Staates so sehr zufrieden, dass sie uns doch erhalten bleiben…
Es geht bei den meisten Fällen um die Evolutionstheorie und den Sexualkundeunterricht. Schaut man sich jedoch die Webseiten der Homeschooling-Initiativen an, geht es noch um viel mehr. Kritisiert werden ja auch Entspannungstechniken, da diese - so dort herrschende Vorstellungen - Kinder für “das Böse” öffnen würden usw.
Bei Idea (Nachrichtenportal der evangelikalen Bewegung) schreibt man inzwischen auch zum Urteil und lässt die Initiative “Schulunterricht zu Hause” zu Wort kommen:
Quelle: Hausschul-Eltern können Sorgerecht verlieren